11. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen


Zusammenarbeit mit Grundschulen 

Eine enge Zusammenarbeit mit den Grundschulen ist durch den Orientierungsplan (S. Punkt 11) gegeben. Dadurch erhalten die Vorschulkinder einen guten Start ins Schul- bzw. Lernleben 

Frühförderstelle

Sollten während unserer Beobachtungen Auffälligkeiten oder Defizite bei der Entwicklung eines Kindes sichtbar werden, ziehen wir die Frühförderstelle als fachkompetente Institution hinzu. Dies erfolgt meistens nach Absprache und Einwilligung der Eltern. 

Kreis - Musikschule

Zur fachlichen musikalischen rhythmischen Unterstützung, bieten wir einen Musikunterricht für die Kinder altersentsprechend 14-tägig an, der durch eine Musikpädagogin durchgeführt wird. 

Gesundheitsamt

Bei auftretenden Fragen im Umgang mit ansteckenden Krankheiten und der Meldepflicht von ansteckenden Krankheiten kontaktieren wir das Gesundheitsamt. Ferner werden in regelmäßigen Abständen Begehungen zum Thema: Hygiene durchgeführt. 

Polizei

Da die Vorschulkinder eine individuelle Förderung im Umgang mit dem Straßenverkehr benötigen (zeitnaher Schulweg), ziehen wir einen Kontaktbeamten der Polizei hinzu. An Fachvorträgen beim "Runder Tisch" bei der Polizei, erhalten wir viele Hinweise und Tipps, z.B. neue Gesetzgebung, Verhaltensweise bei Kinderwohl - Gefährdung (u.a.m.). Außerdem sind Kinder immer an der Polizeiarbeit interessiert. 

Feuerwehr

Bei einem Besuch der freiwilligen Feuerwehr Goslar werden nicht nur die Fahrzeuge und Uniformen angesehen, sondern den Kindern wird das richtige Verhalten bei einem Brand oder in Notsituationen erklärt. 

Ergotherapie und Logopädie Praxen 

Sollte ein Kind eine Behandlung in einer Ergotherapie oder Logopädie Praxis verordnet bekommen, tauschen wir Beobachtungen und Anregungen, mit Einwilligung der Eltern, aus. 

Jugendamt - Kinderschutz § 8a SGB VIII

Durch das Projekt "Netzwerk Kinderschutz" findet eine gute Kooperation mit dem Jugendamt statt. In diesem Projekt werden viele Vorträge, Workshops, Informationen, Hilfen, Beratungen zum Thema: Kindeswohl / Kinderschutz angeboten. Ferner besteht eine Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII mit dem Jugendamt. 

GUV Gemeinde- Unfallversicherungsverband

Um einen sicheren Umgang bei Unfällen mit Verletzungen zu bekommen, muss jede Mitarbeiterin im Abstand von 2 Jahren einen Erste - Hilfekurs durchführen, der von der GUV finanziert wird. Bei der Anschaffung von neuen Spielplatzgeräten, kann die GUV als Fachberatung Auskunft über Fallschutz, Abstandsmaße usw. geben. 

Pogrzeba Consulting Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit/ Brandschutz 

Für einen sicheren Arbeitsplatz der Mitarbeiterinnen gibt es in der Einrichtung einen Sicherheitsbeauftragten, der mit dem Ingenieurbüro und einem Arbeitsmediziner zusammen arbeitet. Ferner erhalten die Mitarbeiterinnen Schulungen im Umgang mit Feuerlöscher und zum Brandschutzhelfer.